Alle Kommunen befassen sich seit langem mit der gesellschaftlichen bzw. sozialen Lage in ihrer Stadt, ihrem Markt oder ihrer Gemeinde. Für die Kinder und Jugendlichen in den Bereichen Tagesstätten (Krippen, Kindergärten, Horte) und für die Jugendarbeit zu sorgen, ist gesetzlicher Auftrag. Hier liegt eine explizite Zuständigkeit der Kommune vor. Aber auch Familien liegen den Kommunen am Herzen, wie z.B. die Baulandmodelle beweisen, mit denen man versucht, Familien vor Ort zu halten. Als dritte Gruppe kommt in den letzten Jahren verstärkt die ältere Generation ins Visier der kommunalen Bemühungen.
Natürlich könnte man nun noch Konzeptentwicklungen für die Behinderten und Migranten anführen, um die Handlungsfelder der Kommunen im gesellschaftlichen bzw. sozialen Bereich zu komplettieren.

Fakt ist also, dass sich Kommunen umfassend um die soziale bzw. gesellschaftliche Lage kümmern. Und dies auch, obwohl in Landkreisen die Kreisbehörden im Amt für Soziales oder im Jugendamt für viele soziale Belange zuständig sind und nicht die Kommune. Oder die Bundesagentur für Arbeit bzw. die ARGE sich auf Kreisebene um die Arbeitslosen kümmern. Oder die Bezirke für die stationäre Altenhilfe zuständig sind. Aus der Perspektive der Zuständigkeit würde es daher leicht fallen, bei vielen sozialen Problemen von der Gemeinde weg hin auf Landkreisämter oder übergeordnete Behörden zu verweisen.

Die Kommunen wissen aber, dass es nicht ausreicht nur bei einem gravierenden Problem oder festgestellter Bedüftigkeit auf andere zu verweisen. Ihnen ist bewusst, dass sozialer Zusammenhalt und gegenseitige Unterstützung, die helfen Probleme zu vermeiden oder Bedürftigkeit abzuwenden, vor Ort in ihrem Einflussbereich entstehen und gefördert werden müssen.

Vor allem kleinere Kommunen können es sich aber nicht leisten für jede Teilgruppe ein gesondertes Konzept zu erstellen (Tagesbetreuungskonzept, Jugendarbeitskonzept, Familienkonzept, Seniorenkonzept etc.), sondern müssen dazu finden, ihre Bemühungen in e i n Gesamtkonzept zu überführen. Dieses kann dann als sozialpolitisches Gesamtkonzept bezeichnet werden. Verstärkt gehen Kommunen an die Aufgabe aus den verschiedenen vorhandenen Bausteinen ein Gesamtkonzept aus einem Guss zu machen. Tangiert ist bei der Erstellung solcher Konzepte auch die Aufgabenteilung und Kooperationsbeziehung zwischen Kommune und übergeordneten Behörden. So setzen z.B. viele Kreisjugendämter auf präventive, sozialraumorientierte Maßnahmen, die in Kooperation mit den Kommunen verwirklicht werden. Der Bedarf, gemeinsame Lösungen und Ansätze zu formulieren, wächst dadurch.

Bei der Erstellung eines solchen Konzeptes muss auch berücksichtigt werden, dass die Bürger eingebunden werden und für die Bürger Gestaltungschancen erschlossen werden. In vielen Kommunen wurde in den letzten Jahren das Dienstleistungsangebot immer weiter ausgebaut und zunehmend professioneller. Parallel dazu ist die Anspruchshaltung der Bürger gewachsen und die Teilhabechancen bzgl. der direkten Mitwirkung sind für die Bürger gesunken. Bei der Entwicklung sozialpolitscher Gesamtkonzepte gilt es daher zu berücksichtigen und grundzulegen, dass Bürger verstärkt an der Gestaltung gesellschaftlicher Fragen in ihrer Kommune mitwirken können und mitwirken sollen.

Konkret: Umsetzung in Reichenschwand

Die Gemeinde Reichenschwand engagiert sich in vielen Bereichen. Besonders benannt werden soll hier z.B. die kommunale Eigenheimzulage, der Wegfall der Kindergartengebühren, das in der Umsetzung befindliche Mehrzweckhaus (Bürgerhaus) und die Diskussion um die Ansiedlung neuer Wohnmodelle für die ältere Generation. Zunehmend werden "weiche" Standortfaktoren zu einem schlagenden Argument sich in einer Gemeinde anzusiedeln oder zu verbleiben.

Mit einem zentralen sozialpolitischen Entwicklungskonzept kann der Umfang der bisherigen Aktivitäten bzgl. der “weichen“ Standortfaktoren umfassender dargestellt werden.
Neben der Darstellung nach außen ergibt sich auch eine Binnenwirkung. Der Entwicklungsprozess wird belebt und ausgebaut.
Dieser Prozess kann mit Überprüfungsmechanismen angereichert werden (sozialpolitisches Monitoring).
Reichenschwand kann mit der Kompetenzaussage “Generationengemeinde Reichenschwand“ dargestellt werden.

Ziele der Entwicklung eines sozialpolitischen Gesamtkonzepts in Reichenschwand sind daher:

Handlungsschritte:
Förderung bürgerschaftlichen Engagements
1. Einbeziehung der Vereine und Verbände
2. Zukunftswerkstatt mit Bürgern
3. Realisierung eines Wohnprojektes (Hausgemeinschaftsmodell bzw. intergeneratives Wohnen)
4. Formulierung des Sozialpolitischen Gesamtkonzeptes