Wohnen und Gebäude

Stabilisierung von Ortskernen

Die Belebung der Ortskerne ist ein zentrales Interesse der Gemeinden:
Fallen immer mehr Gebäude in Ortskernen leer, wird das Gefüge der Gemeinde zunehmend brüchiger. Sowohl der Ortskern als Kommunikationsmittelpunkt der Gemeinde als auch das Gesamtbild der Gemeinde wird durch das Leerfallen von Gebäuden beeinträchtigt.

Komplexe Finanzierungsfragen

Auch für Gemeinschaftshäuser gilt letztlich dasselbe wie für neue Wohnformen für die ältere Generation und für neue Wohnmodelle für Familien in Ortskernen.


Wohnen für Familien im Ortskern

Jüngere Gemeindemitglieder dazu zu bewegen, alte Gebäude zu sanieren, gelingt nicht flächendeckend, da die alten Gebäude modernen Wohnbedarfen ohne größere Umbauten vielfach nicht gerecht werden. Daher müssten Modelle umgesetzt werden, Häuser in Ortskernen (mit Förderung) zu sanieren, um diese dann z.B. auch Familien anbieten zu können. Wohnmodelle könnten dabei auch mehrere Gebäude zu einem neuen Gebäudekomplex verbinden. Ohne Impulse von öffentlicher Seite wird die Umsetzung solcher Ideen kaum realisiert werden können.


Neue Wohnformen für die ältere Generation

Eine weitere offene Frage ist die Lebensgestaltung der zahlenmäßig stark anwachsenden älteren Generation am Land. Der Bau von Altenheimen und Altenpflegeheimen kann der wachsenden Gruppe der älteren Generation und deren Bedarfen nicht gerecht werden. Daher müssen neue Möglichkeiten selbstbestimmter Formen des Wohnens für die ältere Generation am Land propagiert, geplant und realisiert werden. Diese Wohnmodelle (z.B. Hausgemeinschaftsmodelle) werden auch im Rahmen der Empfehlung zur kommunalen Seniorenpolitik vom Staatsministerium für Sozialordnung angeregt. Fördermöglichkeiten für die Errichtung solcher Wohnmodelle gibt es aktuell kaum.


Gemeinschaftshäuser als neuer Treffpunkt

Der Rückgang der Wirtshauskultur begrenzt auch Begegnungsmöglichkeiten. Daher werden an vielen Orten Gemeinschaftshäuser angedacht und realisiert (unter dem Titel Bürgerhaus, Bürgerzentrum, Mehrgenerationenhaus etc.). Für die Gemeinschaft sind solche Einrichtungen ein wichtiges Bindeglied in der Belebung bürgerschaftlichen Engagements.


Konkret: Mehrgenerationenwohnen in Schwaig

Im Rahmen des Arbeitskreises Wohnen/Gebäude beteiligte sich die Gemeinde Schwaig mit Planungsarbeiten für ein zentrales Gelände in der Ortsmitte. Die Überlegung ist dort ein Wohnangebot für verschiedene Lebensalter zu verwirklichen, in das auch eine Sozialstation einbezogen werden soll. Vor allem in der Gemeinde Schwaig wurden die Planungsarbeiten vorangetrieben, da es dort im Vergleich zu Gemeinden im östlichen Landkreisteil günstigere Voraussetzungen für die Gewinnung von Investoren gibt, da dort leichter Renditen zu erzielen sind.

Bei den Planungsarbeiten wurde jedoch schnell ein zentrales Problem offenbar: Wohnen wird in der Regel auch fördertechnisch als Privatsache definiert, wenn nicht eine besondere Bedürftigkeit festgestellt wird. Dem Eintreten einer (frühzeitigen) Bedürftigkeit soll aber gerade durch die Realisierung gemeinschaftlicher Wohnformen entgegengewirkt werden. Es werden also in gemeinschaftlichen Wohnformen Leistungen für das Gemeinwohl erbracht, aber die Entwicklung solcher Wohnanlagen wird bisher kaum gefördert. Natürlich sollen vor allem die kleineren Kommunen nun nicht dazu aufgerufen werden sich als Wohnungsunternehmer zu profilieren, aber Förderungen wären dennoch möglich. Z.B. könnten gemeinschaftliche Wohnformen mit einem gewährten Erbbaurecht unterstützt werden. Mit dieser Unterstützung könnten gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten (gemeinschaftliche Wohnküche) leichter finanziert werden.

Eine zweite Problematik ist, dass gemeinschaftliche Wohnformen ihre Ansprüche auf Dauer nur dann verwirklichen können, wenn eine hohe Servicequalität bereitgehalten wird. Dazu gilt es die Belegung so zu gestalten, dass weder zu viele unterstützungsbedürftige Mieter einziehen (Heimcharakter) noch zu wenige, da sich dann die Servicedichte vor Ort nicht halten lässt. Diese Ansprüche gehen über klassisches betreutes Wohnen hinaus. Es ist ein intensiver Dialog zwischen Bauträger bzw. Vermieter, der Kommune und den sozialen Diensten, z.B. Sozialstationen, nötig. Auf diesen Dialog wollen sich vielfach Investoren oder Wohnungsunternehmen aber (noch) nicht einlassen.

So wurde auch in Schwaig versucht, für die Realisierung des Mehrgenerationenwohnens Wohnungsunternehmen oder Investoren zu gewinnen. Nachdem man mehrere Anfragen oder gar Verhandlungsrunden durchgeführt hat und zuletzt ohne konkreten Bauträger dastand, zeichnet sich Mitte 2010 eine Lösung ab, so dass eine Realisierung des Projektes wieder wahrscheinlicher geworden ist.

Eckpunkte des Schwaiger Mehrgenerationenwohnens sind:


Wohnanlage mit abgeschlossenen barrierefreien Wohnungen
es wird mit den Bewohnern ein Mietvertrag, aber kein verpflichtender Betreuungsvertrag, geschlossen
Gemeinschaftsräume fördern das Zusammenleben und die Integration ins Wohnumfeld, Potentiale der Bewohner werden aktiviert
bei Betreuungsbedarfen kann neben nachbarschaftlicher Hilfe auf einen ins Gebäude integrierten sozialen Dienst zurückgegriffen werden
Mieter sollen auch bei steigender Hilfebedürftigkeit in ihrer Wohnumgebung leben können
es gibt eine 24-Stunden Sicherheit für die Menschen im Wohnprojekt durch einen Servicestützpunkt des sozialen Dienstes
das Projekt hält Wohnungsgrößen vor, die "grundsicherungsfest" sind

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